Postulat betreffend Berücksichtigung der «zeitgemässen Nutzung» eines unter Schutz gestellten Objekts im Baubewilligungsverfahren
Der Regierungsrat wird beauftragt, die kantonale Gesetzgebung (insbesondere das Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen sowie das Kulturgesetz) und die entsprechenden Verordnungen so anzupassen, dass das Kriterium der zeitgemässen Nutzung bei geschützten Objekten zwingend in die Interessenabwägung bei Baubewilligungen einfliesst. Zudem soll er sicherstellen, dass den Gemeinden für die Revision ihrer Bau- und Nutzungsordnungen Mustervorlagen zur […]