Postulat betreffend sachgerechten Einbezug des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder (ISOS) in der Ortsplanung

Der Regierungsrat wird beauftragt, sicherzustellen, dass das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) in der Ortsplanung sachgerecht berücksichtigt wird. Zudem soll er sich dafür einsetzen, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass für die Beurteilung eines Bauprojekts hinsichtlich Ortsbild ausschliesslich die Nutzungsordnung massgebend ist. Es soll insbesondere ausgeschlossen werden, dass nachträglich über das NHG (Bundesaufgabe) Bauprojekte verhindert oder mit unverhältnismässig hohen Auflagen belastet werden können.

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