Motion betreffend Finanzierung der Restkosten in der stationären Langzeitpflege
Der Regierungsrat muss die Spielregeln ändern – die Restkosten für stationäre Pflege dürfen nicht länger einzelne Gemeinden überproportional belasten! Wenn immer mehr Menschen in betreute Wohnangebote einziehen und erst später Pflegeleistungen in Anspruch nehmen, werden genau jene Gemeinden finanziell bestraft, die Altern im eigenen Zuhause fördern. Das ist absurd und untergräbt die demografisch dringend notwendigen Anstrengungen für altersgerechtes Wohnen. Eine faire Kostenverteilung nach Einwohnerzahl, wie sie bei Einrichtungen für Menschen mit besonderen Betreuungsbedürfnissen längst Praxis ist, wäre die Lösung. Es ist höchste Zeit, dass der Regierungsrat die Rechtsgrundlagen anpasst und die Pflegekostenlast endlich gerecht und solidarisch unter den Gemeinden verteilt!